Deutschsprachigen kolumbianischen Zeitschrift der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens - Armee des Volkes (FARC-EP).-
08.08.2001.-Nr 23 (März - Juni 2000)

Recht den Menchen

Humanitäres Völkerrecht
und Menschenrechte

Über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in Kolumbien zu schreiben bleibt schwierig und schmerzlich für die einen und voller offizieller Heuchelei und Demagogie für Vertreter des Militärs und der Regierung, die mit nicht zu übertreffender Dreistigkeit Anschuldigungen gegen die Aufständischen richten, indem sie ihnen jegliche Barbarei anlasten, die in unserm Land begangen wird. Mit Recht sagt die Weisheit unserer Großeltern: »Was ich denk und tu, trau ich andern zu.«

Man stellt gerichtliche Nachforschungen an und nutzt bis zum äußersten die Medien in Wort und Schrift, um der Guerilla in verleumderischer Weise das eigene verbrecherische Tun der Regierungstruppen und ihrer paramilitärischen Gruppen anzulasten. So versucht man, den uninformierten und ahnungslosen Bürger, der im täglichen Lügenbombardement der Massenmedien untergeht, und die nationale und internationale öffentliche Meinung zu verwirren und zu betrügen.

Obgleich der kolumbianische Staat vor kurzem die beiden Protokolle und die vier Konventionen von Genf unterzeichnet hat, die die Normen des humanitären Völkerrechts festlegen, ebenso die Erklärungen der Menschenrechte und alle Verpflichtungen, die die Gemeinschaft der Nationen in dieser Hinsicht vereinbart hat, werden die ethischen Grundsätze des Krieges und das Menschenrecht seitens der Streitkräfte in der gegen die Aufständischen angewendeten Strategie des Krieges mit niedriger Intensität, wie sie das Pentagon innerhalb der Doktrin der Nationalen Sicherheit umrissen hat, mit Füßen getreten.

Die Unterstützung des Paramilitarismus, der offen durch die Gelder aus dem Drogenhandel finanziert wird und gerade nicht der Bekämpfung der Guerilla dient, sondern dazu, die unbewaffnete und wehrlose Bevölkerung zu massakrieren, erfüllt den Zweck, Schrecken zu verbreiten als Mechanismus der sozialen Kontrolle innerhalb des neoliberalen Wirtschaftsmodells, während die Ländereien geraubt werden und der Protest der Bürger erstickt wird. Daher ist klar, daß die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Grausamkeit des Krieges gegen das Volk nicht »humanisiert« werden können. »Der Krieg kann nicht menschlicher gemacht werden, man muß ihn beenden«, sagte kürzlich mit mehr als vollem Recht comandante Manuel.

Im Unterschied zur staatlichen Politik haben die FARC-EP Reglements und Statuten, die ihre Verhaltensnormen bestimmen und auf den Grundsätzen des revolutionären Humanismus beruhen. Das Verhalten der kolumbianischen Guerilleros gründet sich auf die Achtung des Lebens und der Würde des Volkes. Das ist grundlegender Teil des Wesens des revolutionären Kampfes und seine Existenzberechtigung. Deshalb war die Stärkung der FARC-EP unausbleiblich, trotz aller Wirkungen des Terrors von offizieller Seite, der als Staatspolitik durchgesetzt wird. Unglückliche Zwischenfälle, die es im Kriegsgeschehen gegeben hat, werden innerhalb der FARC-EP untersucht und entsprechend den disziplinarischen Normen des Lebens der FARC behandelt, aber es sind Ausnahmen und nicht Bestandteil der programmatischen Politik der Organisation.

Für die FARC-EP ist das Thema des humanitären Völkerrechts und der »Humanisierung« des Krieges wichtig, und wiederholt haben unsere comandantes öffentlich erklärt, daß der Krieg als Ausdruck des Todes und der Zerstörung und der Humanismus als Ausdruck des Lebens und der sozialen Gerechtigkeit einander ausschließen und entgegengesetzt sind. Daher von Anfang an die Bemühungen, den Krieg zu beenden, für gesellschaftliche Umgestaltungen zu kämpfen, die uns ermöglichen, ein neues Kolumbien in Frieden mit sozialer Gerechtigkeit aufzubauen. An die verschiedenen Regierungen sind Vorschläge und Lösungsangebote für die sozialen Probleme und Faktoren, die die Konfrontation hervorgebracht haben, gerichtet worden, um den Krieg zu überwinden.

Wir sind davon überzeugt, daß die Grundsätze des humanitären Völkerrechts uns nicht den Frieden geben werden, den wir Kolumbianer brauchen, am wenigsten, wenn sie mit Pauken und Trompeten unterschrieben, aber weder angewendet noch respektiert werden und solange weiterhin Straflosigkeit besteht gegenüber Angehörigen der Sicherheitskräfte des Staates, die verantwortlich sind für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, »Verschwindenlassen« von Menschen, selektive Morde und erbarmungslose Bombardierungen, die Millionen im Lande zu Flüchtlingen machten.

Bis heute ist das Militärrecht unantastbar. Ungeachtet der Tausenden von »Verschwundenen« und der gewaltigen Proteste von Familienangehörigen und Menschenrechtsorganisationen.

Die Mißachtung der menschlichen Würde, die Folter, das »Verschwindenlassen« von Menschen, die Ermordung gefangener und außer Gefecht gesetzter Guerillakämpfer, die Entführung von Familienangehörigen der Guerilleros, die Verletzung der Neutralität der Fahrzeuge des Roten Kreuzes, die Einrichtung von Kasernen neben Krankenhäusern und Schulen, die Massaker und der Gebrauch der Motorsäge als Waffe im Krieg sind Ausdruck der blinden Wut des Militärs über seine Niederlagen, die die Aufständischen der korrupten kolumbianischen Armee zugefügt haben. Das menschenrechtsverletzende und heute in der Mentalität der Generäle vorherrschende Prinzip, daß »im Kriege alles erlaubt ist«, wurde eingeführt.

Der Vorschlag der FARC, ein Gesetz »Über den Gefangenenaustausch« zu schaffen, ist zutiefst humanitär. Und er stützt sich im besonderen auf den Artikel 44 des Genfer Zusatzprotokolls II von 1977. Es sind mehr als 500 Kriegsgefangene, die die FARC-EP im Kampf gefangengenommen haben, und 400 Guerillakämpfer, die in den menschenunwürdigen kolumbianischen Gefängnissen bleiben müssen, wo ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit nicht garantiert sind, unmittelbar Anschläge gegen ihr Leben drohen und die ungesunden und unwürdigen Bedingungen, unter denen sie gefangengehalten werden, mit der würdigen und menschlichen Behandlung kontrastieren, die die gefangenen Soldaten erhalten.

Die kolumbianische Regierung aber reagiert nicht angesichts dieser Situation. Die drei öffentlichen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative tragen weder den Klagen der Mütter der Soldaten Rechnung, die eine sofortige Lösung für die Lage, in der sich ihre Söhne befinden, fordern, noch den wiederholten Aufrufen der FARC-EP, einen Ausweg aus dieser durch den Krieg geschaffenen Realität zu suchen; von neuem hindert sie die schizophrene Furcht, den »Kriegszustand« anzuerkennen, am Nachdenken und an der Wahrnehmung der Realität, so daß die Gefangenschaft für alle Gefangenen noch länger andauert. Es gibt heute dazu wichtige Darlegungen von erfahrenen Rechtsanwälten und Intellektuellen aus verschiedenen Ländern. Und es gibt Beispiele in der Geschichte unseres Vaterlandes wie Gefangenenaustausch in Erfüllung der humanitären Normen stattfand: etwa zwischen dem Spanier Pablo Morillo und dem Befreier Simón Bolivar.

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